|
|
Wer macht was? Wer kontrolliert was?
In Frankreich garantiert die Regierung den Verbrauchern einen hohen Schutz. Daher nimmt der Staat über seine Reglementierungsaufgabe hinaus eine wichtige Aufgabe der Kontrolle wahr. Dazu bedient er sich verschiedener Dienststellen der drei betroffenen Ministerien für Landwirtschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Das Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei ist im Bereich der Lebensmittelsicherheit federführend. Zuständige Direktion ist die Generaldirektion für Ernährung. Die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den betroffenen französischen Ministerien setzt sich auf Ebene der Départements zwischen den zuständigen Verwaltungseinheiten unter der Leitung der Präfekten fort. Im Sinne einer höheren Effizienz wurden kurze Dienstwege zwischen der Zentralverwaltung, den Entscheidungsträgern und den Départements als ausführende Instanzen eingerichtet. Départements und Region sind französische Verwaltungseinheiten. In ihnen koordiniert der Präfekt die Verwaltung. Nahezu 8 000 Angestellte der öffentlichen Verwaltung sind in Frankreich an der Lebensmittelüberwachung beteiligt. In Inspektionen und Kontrollen wird viel Arbeitskraft investiert. In Frankreich besteht ein ganzes Netz an Labors, in denen umfangreiche veterinärmedizinische Analysen durchgeführt werden können. Es gibt zwölf nationale Referenzlabors und in jedem der französischen Départements ein öffentliches Analyselabor. Das französische System unterliegt regelmäßigen externen Audits, die unter Leitung der Europäischen Kommission organisiert und vom Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) durchgeführt werden. Diesen Audits unterziehen sich auch alle Länder, die in die Europäische Union exportieren. Das FVO wacht insbesondere für die Europäische Union und für andere Länder, die so genannten Drittstaaten, über die Einhaltung der europäischen Vorschriften zur Lebensmittelhygiene. |
|
|
|
|