Französische Lebensmittelsicherheit
 

Fünf grundlegende Prinzipien

Die Lebensmittelsicherheit ist das Ergebnis stetig steigender Anforderungen, die von allen Akteuren der Lebensmittelkette, angefangen bei den Landwirten bis hin zum Vertrieb, mit getragen werden. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene werden die lebensmittelrechtlichen Vorschriften stetig weiterentwickelt, die Kontrollen verstäkt und die Organisation der Überwachung mit immer präziser arbeitenden Analyse-Instrumenten verbessert.

 

Die Politik der Lebensmittelsicherheit in Frankreich richtet sich an fünf grundlegenden Prinzipien aus:

Erzeuger, Verarbeiter und Händler (Akteure) tragen die oberste Verantwortung.
 
Die Vorschriften werden fortlaufend angepasst, um den wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gerecht zu werden.
 
Zulassung und Kontrolle der Einrichtungen liegen in der Verantwortung öffentlicher Stellen, die Sanktionen verhängen können, sofern dies notwendig ist.
 
Das französische Warnsystem und das gemeinschaftliche Schnellwarnsystem sorgen für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit und für die Mobilisierung der entsprechenden Beteiligten im Falle eines potenziellen oder erwiesenen Risikos.
 

Das französische Schnellwarnsystem: Die Veterinärdienstdirektion der Departements (französische Verwaltungseinheit) leiten Nonkonformitätserklärungen an die zentrale Behörde für Gesundheitswarnung der DGAL (Generaldirektion für Ernährung) weiter. Die DGAL verbreitet die sachdienlichen Informationen unter den betroffenen Direktionen und Dienststellen und übernimmt -sofern notwendig- die Koordination der erforderlichen Maßnahmen.

 

Die öffentlichen Stellen sind in der Lage, mit den Risiken umzugehen, und im Notfall geeignete Abwehrmaßnahmen zu ergreifen.

Die öffentlichen Stellen übernehmen das Risikomanagement. Die Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement ermöglicht ihnen, im Alarmfall wirksame Entscheidungen zu treffen. Diese Trennung der Aufgabenbereiche führte im Juli 1998 zur Gründung der AFSSA (Französische Agentur für Lebensmittelsicherheit).