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Französisches Instrumentarium zur Lebensmittelsicherheit
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Fünf grundlegende Prinzipien
Fünf grundlegende Prinzipien

Die Lebensmittelsicherheit ist das Ergebnis stetig steigender Anforderungen, die von allen Akteuren der Lebensmittelkette, angefangen bei den Landwirten bis hin zum Vertrieb, mit getragen werden. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene werden die lebensmittelrechtlichen Vorschriften stetig weiterentwickelt, die Kontrollen verstäkt und die Organisation der Überwachung mit immer präziser arbeitenden Analyse-Instrumenten verbessert.
Die Politik der Lebensmittelsicherheit in Frankreich richtet sich an fünf grundlegenden Prinzipien aus:
Erzeuger, Verarbeiter und Händler (Akteure) tragen die oberste Verantwortung.
Die Vorschriften werden fortlaufend angepasst, um den wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gerecht zu werden.
Zulassung und Kontrolle der Einrichtungen liegen in der Verantwortung öffentlicher Stellen, die Sanktionen verhängen können, sofern dies notwendig ist.
2003 nahmen der Veterinärdienste des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei (Generaldirektion für Ernährung - DGAL) mehr als 450 000 Tierkontrollen und inspizierten über 12 000 Schlachthöfe und Zerlegebetriebe, über 6 000 milchwirtschaftliche Betriebe und 5 600 Betriebe in der Fischwirtschaft. In Tierhaltungsbetrieben und beim Tiertransport wurden 25 000 Tierschutz-Kontrollen durchgeführt.
2004 führte die DGAL (Generaldirektion für Ernährung) 200 000 Verwaltungskontrollen (überprüfung der Dokumentation) Tiergesundheit und Tierschutz durch, 4 000 Kontrollen in Schlachthöfen und 5 000 in Zerlegebetrieben.
DGAL (Generaldirektion für Ernährung) und DGCCRRF (Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung) führten im Jahr 2003 insgesamt 2 641 Inspektionen durch. Die DGAL besucht Betriebe der Viehwirtschaft und andere Einrichtungen vor allem anlässlich deren Zulassung und Registrierung. Die DGCCRF kontrolliert dagegen die vermarkteten Produkte. Sie nahm 2 615 Kontrollen zur Etikettierung vor (Rohstoffe, zusammengesetzte Lebensmittel, Zusätze...).
Das französische Warnsystem und das gemeinschaftliche Schnellwarnsystem sorgen für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit und für die Mobilisierung der entsprechenden Beteiligten im Falle eines potenziellen oder erwiesenen Risikos.
Das französische Schnellwarnsystem: Die Veterinärdienstdirektion der Departements (französische Verwaltungseinheit) leiten Nonkonformitätserklärungen an die zentrale Behörde für Gesundheitswarnung der DGAL (Generaldirektion für Ernährung) weiter. Die DGAL verbreitet die sachdienlichen Informationen unter den betroffenen Direktionen und Dienststellen und übernimmt -sofern notwendig- die Koordination der erforderlichen Maßnahmen.
Das gemeinschaftliche Warnsystem: Die Mitgliedsländer melden die Nonkonformität von Produkten, die entweder von ihnen selbst erzeug und exportiert wurden, oder von einem anderen Land erzeugt und auf dem Territorium des Mitgliedslands vertrieben wurden. Das Warnnetz trägt den Namen RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed). Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Kontaktstelle. In Frankreich gibt es zwei solcher Stellen: für Lebensmittel tierischen Ursprung ist das Büro Lebensmittelwarnungen bei der DGAL (Generaldirektion für Ernährung) zuständig; für alle anderen Produkte ist die Alarm- und Betrugseinheit der DGCCRF Kontaktstelle. Diese Kontakstellen verbreiten die Informationen anschließend bei den betroffenen Départementsdirektionen und stellen sicher, dass die Informationen weitergeleitet und die Maßnahmen koordiniert werden.
Schon 1995, noch bevor dies durch gemeinschaftliche Bestimmungen gefordert wurde, führte die DGAL einen Plan zur Überwachung von Dioxinen ein. Seit 1983 wurden von der DGCCRF mehr als 50 Überwachungspläne für empfindliche Lebensmittel aufgestellt, darunter ein Plan für Listeria.
 
Die öffentlichen Stellen sind in der Lage, mit den Risiken umzugehen, und im Notfall geeignete Abwehrmaßnahmen zu ergreifen.
Die öffentlichen Stellen übernehmen das Risikomanagement. Die Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement ermöglicht ihnen, im Alarmfall wirksame Entscheidungen zu treffen. Diese Trennung der Aufgabenbereiche führte im Juli 1998 zur Gründung der AFSSA (Französische Agentur für Lebensmittelsicherheit).
Um den Risiken wirksam zu begegnen, muss man sich ihrer zunächst bewusst sein. Für die Einschaätzung erwiesen oder potenzieller Gefahren ist eine Beratung durch wissenschaftlichen Sachverstand unerlässlich. Auf Grundlage der von Experten durchgeführten Risikobewertungen können die Behörden, die für das Risikomanagement verantwortlich sind, alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. In Frankreich geht man davon aus, dass eine Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement ein höheres Maß an Objektivität bei der Entscheidungsfindung ermöglicht. Diese Erkenntnis hat im Juli 1998 zur Gründung der AFSSA (Französische Agentur für Lebensmittelsicherheit) geführt, die ihre hervorragende Expertise bei der Bewertung der Gefahren im Lebensmittelbereich einbringt. In ihrer Entscheidungsfindung kann sich die Regierung auch andere Aspekte berücksichtigen, z. B. sozio-ökonomische oder auf kulturelle Aspekte. Im Vordergrund steht dabei immer die optimale Sicherheit für den Verbraucher.
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